Preise
Kinder (Trainingseinheit: 1 Std.) | |
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1 Trainingseinheit pro Woche: | 30 – 40 Euro |
2 Trainingseinheiten pro Woche: | 35 – 45 Euro |
ab 3 Trainingseinheiten pro Woche: | 40 – 50 Euro |
Jugendliche (Trainingseinheit: 1 Std. bzw. 1,5 Std.) | |
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1 Trainingseinheit pro Woche: | 40 – 50 Euro |
Erwachsene (Trainingseinheit: 1,5 Std.) | |
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1 Trainingseinheit pro Woche: | 40 – 50 Euro |
2 Trainingseinheiten pro Woche: | 50 – 60 Euro |
ab 3 Trainingseinheiten pro Woche: | 60 – 70 Euro |
Qi Gong und Tai Ji Quan | |
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1x wöchentlich 1,5 Std. | 35 – 45 Euro |
Einstiegsangebote | |
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Kinder (6 Termine) | 40 – 50 Euro |
Erwachsene (12 Termine) | 100 – 120 Euro |
Selbstverteidigungs- und Schnupperwochenenden | |
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Kinder (1 × 3 Std.) | 25 – 30 Euro |
Erwachsene (1 × 4 Std.) | 50 – 60 Euro |
Probetraining
Ein Probetraining für Kinder ist kostenlos. Erwachsene bezahlen für ein Probetraining 5 €.
Beitragszahlungen
Die Preisstaffelung bezieht sich auf das eigene Einkommen beziehungsweise das der Eltern und folgt dem Prinzip der Selbsteinschätzung. Trainieren Eltern und ihre Kinder in laufenden Kursen, so bekommt das Kind einen Rabatt von 20%. Der gleiche Rabatt wird gewährt, wenn Geschwister in laufenden Kursen trainieren.
Ferienregelung und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen fällt das Training aus. In den Ferien gibt es einen speziellen Ferientrainingsplan, der in den Trainingsräumen ausgehängt und im Internet veröffentlicht wird. Die Monatsbeiträge müssen auch während der Ferienzeiten gezahlt werden.
Zuschüsse aus dem Bildungspaket
Zuschüsse aus dem Bildungspaket können beim Jobcenter bzw. bei der BfA beantragt werden und werden direkt an den Verein erstattet. Wir verrechnen die Zuschüsse mit den Beiträgen.
Versicherung
Jedes Vereinsmitglied ist mittelbar über den Landessportbund unfall- bzw. haftpflicht-versichert.
Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist für alle Erwachsenen und Kinder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu erklären.
Bitte achtet selbstständig auf pünktliche Beitragszahlungen zum Monatsanfang. Lehrgänge und Prüfungsgebühren sind nicht in den Beitragszahlungen enthalten.